Nach welchen Grundsätzen beraten wir?
1. VERTRAULICHKEIT:
Wir unterliegen der Schweigepflicht.
2. FREIWILLIGKEIT:
Ein Beratungsgespräch ist immer freiwillig. Sie gestalten die Lösung Ihrer Probleme, und wir unterstützen Sie dabei. Daher gilt:
- Sie selbst entscheiden, ob Sie zu uns kommen!
- Sie selbst entscheiden, was Sie uns mitteilen wollen!
- Sie selbst entscheiden, ob wir tätig werden sollen!
3. UNABHÄNGIGKEIT:
Ein Beratungslehrer kann nicht zu einer Beratung gezwungen werden. Auch die Beratung in eine bestimmte erwünschte Richtung ist nicht möglich. Nur der Ratsuchende und der Berater verständigen sich über die Ziele der Beratung.
4. BEACHTUNG DER VERANTWORTUNGSSTRUKTUR:
Ein Berater muss die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in einer Schule kennen und beachten. Wir Berater respektieren und bewahren daher die Verantwortung aller Beteiligten.